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Rechtspositivistische Gedanken zu Recht und Gerechtigkeit
Meine Motivation zu diesem Studium besteht nicht in der Suche nach der "Gerechtigkeit".
Bereits in der 2. Woche meines Studiums erlangte ich eine Erkenntnis dir mir zwar neu aber
dennoch nicht gänzlich fremd war: Recht und Gerechtigkeit (bzw. Moral) stehen zwar in Relation
zueinander, sind aber grundsätzlich verschieden. Recht ist ein objektiver Begriff - Gerechtigkeit
hingegen ein subjektiver, den jeder für sich selbst bilden muss. Aus diesem Grund kann auch nur das Recht
Gegenstand der (Rechts-)Wissenschaft sein.
Es kann somit Situationen geben in denen die Anwendung des Rechts
und jener der (subjektiven) Gerechtigkeit zu unterschiedlichen Ergebnissen führt. Dies ist aber eben nur ein scheinbarer Widerspruch.
Ein Beispiel: Ein Beamter hat Asylrecht zu vollziehen.
In unserem konkreten Fall, ist nach Auslegung des Gesetzes eindeutig, dass der Asylantrag des X abzulehnen ist.
Den (subjektiven) Gerechtigkeitsvorstellungen des Beamten widerspricht dies jedoch gänzlich. Keine wissenschaftliche
und juristische Vorgehensweise wäre es, das Instrument der Auslegung zu missbrauchen um zu dem hier gewünschten Ergebnis zu gelangen.
Dies wird jedoch vielerorts getan, da die meisten Menschen mit diesem "Widerspruch" nicht leben können. Der Widerspruch ist jedoch,
wie bereits erwähnt, nur ein scheinbarer. Denn Recht und Gerechtigkeit (bzw. Moral) sind unterschiedliche Dinge. Es kommt jedoch
tatsächlich zu einer Kollision zwischen zwei Normen (Sollensanforderungen) - einer Norm des Rechts und einer Norm der Moral.
Die Entscheidung, welche Norm man befolgt und welche man missachtet, kann und muss jeder Mensch für sich selbst treffen.
Menschen, die diese Entscheidung nicht treffen wollen (bzw. können) sind meist auf der Suche nach einem einzigen Sollen, das
ihnen eben diese Entscheidung erspart. Manche finden dieses Sollen in Form der (subjektiven) Moral ihres gesellschaftlichen Umfeldes, die meist unweigerlich in einem
sehr engen Zusammenhang mit Religion und Gott steht.
Andere wenden sich nur dem positivem Recht zu und blenden alles andere gleichsam aus (unkritischer Rechtspositivisumus).
In beiden Varianten wird meist auf eine eigene, freie Entscheidungen verzichtet. Diese Entscheidungsfreiheit wird an jemanden anderen,
meist eine übergeordnete Autorität verschenkt.
Ich bin jedoch der Ansicht, dass wir lernen müssen, diese Entscheidungen selbst zu treffen und von unserer Entscheidungs- und Willensfreiheit
Gebrauch zu machen anstatt uns in unserer Freiheit selbst zu beschränken.
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